GVO-Nachweis
Der weltweite Anbau von GVO-Nutzpflanzen (Mais, Reis, Raps, Soja, Baumwolle, Kartoffel, Tabak) steigt kontinuierlich. Die Kennzeichnung von GVO-Bestandteilen in Lebens- und Futtermitteln ist durch europäisches Recht seit 2004 eindeutig geregelt.
Oberhalb definierter Schwellenwerte ist die Deklaration von GVO-Bestandteilen erforderlich. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Beschaffungskette den Verordnungen entspricht.
Unser akkreditiertes Labor unterstützt Sie in Ihren Qualitätsentscheidungen:
Wir helfen Ihnen, die relevanten Entscheidungsgrundlagen zu definieren.
Wir bewerten Ihr Produkt- und Zutatenportfolio in punkto GVO-Relevanz.
Wir stehen mit unserer zuverlässigen und validierten Analytik bereit.
Wir sind als spezialisierter Dienstleister seit über 15 Jahren mit dem Thema vertraut und bieten Ihnen und Ihren Produkten die notwendige Sicherheit.
Schon heute sichern wir Ihnen eine zügige Probenbearbeitung mit großer Zuverlässigkeit in der Auftragsabwicklung, umfangreiche Serviceleistungen und eine hohe Analysenqualität, bestätigt durch unsere Akkreditierung gemäß DIN EN 17025, zu.
Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, zögern Sie nicht uns direkt zu kontaktieren!