Gentechnisch veränderte Leinsaat FP967 (CDC Triffid)
Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat Anfang September 2009 Spuren der gentechnisch veränderten Leinsaat-Linie „FP967“ entdeckt, die vermutlich aus Kanada stammt. Dort wurde diese herbizidresistente Pflanze bereits 1996 unter dem Handelsnamen CDC Triffid für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
Mit Rücksicht auf die Exportmärkte vor allem in Europa wurde nach offiziellen Angaben die gv-Leinsaat weder in Kanada noch in den USA angebaut. In Kanada wurde die Sortenzulassung 2001 wieder zurückgezogen. Seitdem ist der Anbau von CDC Triffid verboten.
Kanada ist der größte Flachs- bzw. Leinsaatproduzent der Welt. Die EU führte 2006 etwa 600.000 Tonnen Leinsaat ein, davon 70% aus Kanada. Wie die Beimischung von gv-Leinsaat in die Leinsamenprodukte gelangen konnte, ist bisher nicht geklärt. Da jedoch keine gentechnisch veränderte Leinsaat in Europa zugelassen ist, sind Produkte mit minimalen Spuren – unabhängig vom gemessenen Anteil – nicht verkehrsfähig, d.h. es gilt die so genannte Nulltoleranz.
Bislang ist EU-weit kein Event-spezifischer Nachweis verfügbar. Da jedoch die Art der gentechnischen Veränderung im Detail bekannt ist, kann das entsprechende Gen-Konstrukt nachgewiesen werden. Alternativ können durch ein spezifisches Screening die für diese gentechnische Linie typischen genetischen Elemente „nos-Terminator“ und „nptII-Resistenzgen“, sowie der für CDC Triffid (FP967) charakteristische Übergang vom nos-Promotor zum Antibiotikaresistenzgen nptII (P-nos – nptII) detektiert werden.
Im Falle positiver Ergebnisse sollten Kontaminationen mit anderen möglichen Pflanzenspezies, die das genannte Konstrukt ebenfalls enthalten können, ausgeschlossen werden. Anschließend kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Anwesenheit der Linie „FP967“ ausgegangen werden.
Die Standarduntersuchungsdauer beträgt zwei Werktage ab Probeneingang, des Weiteren bieten wir die Möglichkeit von aufschlagspflichtigen Eiluntersuchungen (24-Stunden-Service) und aufschlagspflichtigen Expressuntersuchungen (8-Stunden-Service; bei vorheriger Absprache und Anlieferung bis 9.00 Uhr) an.
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