Honig mit Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Der Europäische Gerichtshof  hat am 06.09.2011 entschieden, dass auf Honig, in dem Pollen von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen enthalten sind, ab sofort die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel anzuwenden ist.

Demnach muss Honig, in dem EU-zugelassene gv Pflanzenbestandteile nachgewiesen werden, gegebenenfalls gekennzeichnet werden.

Für gv Pflanzen ohne EU-Zulassung gilt die Nulltoleranz, d.h. entsprechende Produkte (nun auch Honig) sind in den EU-Mitgliedsstaaten nicht verkehrsfähig.

Gentechnisch veränderte Pflanzen können in der EU auf verschiedenen Ebenen zugelassen werden:

  • als Lebens- und Futtermittel
  • zur Einfuhr als vermehrungsfähige Organismen in die EU und zur Verarbeitung
  • zum Anbau in der EU

    Für Rückfragen steht Ihnen unser Laborleiter Herr Dr. Lothar Kruse (+49 (0)471 4832340) gerne zur Verfügung!

    Die Impetus GmbH & Co. Bioscience KG ist ein unabhängiges und neutrales Untersuchungslabor, das auf qualitative und quantitative PCR-Analytik spezialisiert ist. Seit 1993 konzentrieren wir uns auf die Identifizierung von gentechnischen Veränderungen und Tierarten in Lebensmitteln, Futtermitteln, Saatgut, Edelhaaren, Pflanzenfasern.

    Unsere langjährige Erfahrung und die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Methodenspektrums garantieren höchste Kompetenz bei der Beratung unserer Kunden und der Bearbeitung ihrer Proben.