Nachweisverfahren

Folgenden Ablauf schlagen wir vor:

  1. Qualitatives Screening [ja/nein]
    (Nachweis, ob eine gentechnische Veränderung vorliegt oder nicht.)
  2. Spezifische, qualitative Identifizierung des Events [welche]
    (Nachweis, ob die vorhandene gentechnische Veränderung in der EU zugelassen und somit verkehrsfähig ist.)
  3. Quantitative Bestimmung des GVO-Anteils [wieviel]
    (Nachweis, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht.)

Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, zögern Sie nicht uns direkt zu kontaktieren!