Nachweisverfahren
Folgenden Ablauf schlagen wir vor:
- Qualitatives Screening [ja/nein]
(Nachweis, ob eine gentechnische Veränderung vorliegt oder nicht.) - Spezifische, qualitative Identifizierung des Events [welche]
(Nachweis, ob die vorhandene gentechnische Veränderung in der EU zugelassen und somit verkehrsfähig ist.) - Quantitative Bestimmung des GVO-Anteils [wieviel]
(Nachweis, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht.)
Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, zögern Sie nicht uns direkt zu kontaktieren!