Quantifizierung
In den Europäischen Union müssen Lebens- und Futtermittel deklariert werden wenn der Anteil zugelassener GVO`s einen bestimmten Schwellenwert übersteigt.
Durch eine Quantifizierung kann ermittelt werden, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht (siehe Abbildung). Quantifizierungssysteme sind für GVO-Mais, GVO-Raps, GVO-Soja, GVO-Baumwollsaat, etc. vorhanden.
Das quantitative PCR-Verfahren basiert auf dem Mengenvergleich der DNA des jeweiligen GVO’s zu der Gesamtmenge der DNA. Ein quantitativer Nachweis ist nur dann möglich, wenn DNA in ausreichender Menge aus einer Probe isoliert werden kann. Ist sie zu gering, beispielsweise bei (hoch -) verarbeiteten Produkten (z.B. Lecithin, etc.) liefert die Vervielfältigung der DNA keine aussagekräftigen Ergebnisse.
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