Änderungen der VLOG-Mindestanforderungen ab 01. August 2019

24. Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

die im VLOG „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandard definierten analytischen Mindestanforderungen für bestimmte Rohwaren/Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel werden regelmäßig aktualisiert.

Wir möchten Sie mit dieser Nachricht über aktuelle Änderungen informieren, die ab dem 1. August 2019 verpflichtend für VLOG-konforme Untersuchungen sind.


 

  1. Mindestanforderungen für Soja-Rohstoffe/ Soja-basierte Einzelfuttermittel und sojahaltige Mischfuttermittel
    • Bisher:  Quantifizierung von GTS 40-3-2 (RRS-1), Quantifizierung von MON89788 (RRS-2), qualitativer Nachweis von A2704-12 (falls positiv. ggf. quantifizieren).
      Ab 1. 8. 2019: Zusätzlich A5547 (falls positiv ggf. quantifizieren).
  2. Mindestanforderungen für Mischfuttermittel mit Zutat „Mais“
    • Bisher:  qualitativer Nachweis der 3 Maissorten NK603, TC1507 und MON810. Falls positiv, identifizierte Events ggf. quantifizieren).
      → Ab 1. 8. 2019: Zusätzlich MON89034 (falls positiv ggf. quantifizieren).

Es gibt noch weitere (marginale) Änderungen, die nicht nur unserer Meinung nach unlogisch sind und die wir bereits mit VLOG diskutiert haben.

Wir werden unsere Untersuchungsstrategien rechtzeitig anpassen und versichern Ihnen, Ihre Proben auch weiterhin VLOG-konform bzw. weit darüber hinausgehend zu untersuchen.

Sollten Sie irgendwelche Fragen haben, zögern Sie nicht, uns jederzeit anzusprechen.