Sichere Quantifizierung von botanischen Verunreinigungen
In Mischfuttermitteln, die laut Rezeptur „Soja-frei“ sein sollen, ist dennoch oftmals Soja nachweisbar. Da mittlerweile mehr als 80% der weltweiten Soja-Ernte gentechnisch verändert ist, werden entsprechend viele „GVO-positive“ Untersuchungsergebnisse erzielt. Aufgrund der Komplexität von Mischfuttermitteln und globaler Warenströme ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, „Soja/GVO-frei“ zu produzieren.
Die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ist bei Futtermitteln bis zu einem GVO-Anteil von 0,9% pro Pflanzenart möglich. Ist Soja in der Rezeptur aufgeführt, werden gentechnisch veränderte Anteile ausschließlich auf den Soja-Anteil bezogen.
Werden in einem „Soja-freien“ Futtermittel gentechnisch veränderte Soja-Events festgestellt, ist es entscheidend, ob Soja als „botanische Verunreinigung“ zu bewerten ist oder als zu deklarierende Zutat, weil der gentechnisch veränderte Anteil im ersten Fall auf den gesamten pflanzlichen Anteil zu beziehen ist, als Zutat jedoch nur auf den Soja-Anteil.
Bei botanischen Verunreinigungen ist es also durchaus möglich, dass absolut gemessene hohe GVO-Werte deutlich unter 0,9% zu liegen kommen.
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