VLOG

Der VerbandLebensmittel ohne Gentechnik e.V.“ (VLOG) ist exklusiv vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft autorisiert, in Deutschland allein das markenrechtlich geschützte „Ohne GenTechnik“-Siegel zu vergeben.

Die Nutzung des Siegels ist nur nach Freigabe des VLOG zulässig und wird in einem Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem VLOG geregelt. Grundlage des Vertrags ist eine Zertifizierung auf Basis des                      VLOG_Standard_V23.01

Alle Lizenznehmer sind verpflichtet, regelmäßig und nach einem vom VLOG festgelegten Prüfschema, Rohwaren und Futtermittel auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) untersuchen zu lassen.

NUR VLOG-ANERKANNTE LABORE DÜRFEN DIESE UNTERSUCHUNGEN DURCHFÜHREN.

Alle VLOG-gelisteten Labore müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen und verpflichten sich, sämtliche im Standard definierten analytischen und dokumentatorischen Anforderungen einzuhalten.

Der Verband hat analytische Mindestanforderungen (siehe unten) definiert, wie verschiedene Produktgruppen auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Komponenten untersucht werden sollen.

Diese analytischen Vorgaben können durch andere ersetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind.